Fachhochschulreife und Abitur

Bedingungen zum Erwerb

In der Qualifikationsphase können unter bestimmten Bedingungen zwei „Abschlüsse“ erworben werden:

das „Fachabi nach 12“ (Fachhochschulreife 12)

und

das „Abitur“ (die allgemeine Hochschulreife).

 

Fachhochschulreife nach 12

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufs-praktischen Teil.

Den schulischen Teil des FHR kann man bei uns unter bestimmten Bedingungen (s.u.) erreichen. In Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufs-ausbildung bzw. einem einjährigen gelenkten Praktikum kann man an Fachhoch-schulen – außer in Bayern und Sachsen – studieren.

Bedingungen für den schulischen Teil des FHR 12

  1. a)- je 2 Kurse in den 2 LK’s belegen

– mindestens 40 Pkt. der 2-fachen Wertung erreichen

  1. b) – 11 GK’s belegen

– mindestens 55 Pkt. der 1-fachen Wertung erreichen

  1. c) unter den nach a und b anzurechnenden Kursen müssen sein:
2 Kurse D 2 Kurse M
2 Kurse E / S 2 Kurse Bi / Ch
2 Kurse Ge / Pä / Ek
  1. d) – außer den unter c genannten Fächern können aus den

weiteren Fächern ein oder zwei Halbjahreskurse angerechnet werden

– berücksichtigt werden können Kurse mit den besten Ergebnissen

  1. e) in 2 der 4 anzurechnenden LKs mindestens 5 Pkt.

in 7 der anzurechnenden GKs mindestens 5 Pkt.

  1. f) Kurse mit 0 Pkt. gelten als nicht belegt

 

Allgemeine Hochschulreife („Abitur“)

Um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, muss man sich zunächst in den zwei Jahren der Qualifikationsphase für die Abiturprüfung qualifizieren (siehe Block 1) und dann die Abiturprüfung erfolgreich bestehen (siehe Block 2).

 

Die Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die zu erfüllenden Bedingungen.

Block 1
(Qualifikation)
+ Block 2
(Abiturprüfung)
= Abiturergebnis
Jahrgangsstufe Q1 + Q2 + Abiturprüfung = Abiturergebnis
38 – 40 anrechenbare Kurse belegen,
einbringen von 35 – 40 Kursen
+ 4 Abifächer;
abdecken der 3 Aufgabenfelder und 2 Fächer aus D, M, FS
= Abiturergebnis
Defizite:
bis 37: max. 7
ab 38: max. 8
darunter nicht mehr als 3 LK-Defizite
mind. 100 Pkt.
mind. in 2 Fächern 25 Pkt., davon 1 LK
GK: 1-fache Wertung
LK: 2-fache Wertung
+ Prüfungsergebnisse:
5-fache Wertung
= Abiturergebnis
Berechnung der Gesamtpunktzahl:
E 1 = (P/S) x 40E 1 = Gesamtergebnis Block 1
P = erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in 4 Halbjahren
S = Anzahl der Halbjahresergebnisse
(doppelt gewichtete Kurse zählen auch doppelt )
200 – 600 Punkte möglich + 100 -300 Punkte möglich = 300 – 900 Punkte möglich
Abi-Durchschnitt:
1,0 – 4,0

Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Kurse in den Block 1 eingebracht werden, d.h. die folgenden Kurse werden gezählt:

1) jeweils vier Kurse in den 4 Abiturfächern

2) alle Kurse, die gem. § 11 belegt werden müssen, soweit nicht Kurse der Abiturfächer;
d.h. D, Ku/MU, FS fortgeführt oder neu, 1 GL, GE, SOWI, M, 1 NW, REL

3) Ergebnisse der 2. NW oder 2. FS aus Jahrgang 13 !!!!

4) keine 2. FS in der SEK I:
– aber FS aus SI weiter bis Ende 13 -> Ergebnisse der neuen
FS aus Jg. 13
– Abwahl der FS aus SI am Ende 11 -> Ergebnisse der neuen
FS aus Jg. 12 und 13

4) 2. NW oder 2. FS (Wahlbereich) -> Ergebnisse aus Jg. 13

Abteilungsleiterin und Beratungslehrer unterstützen und beraten alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg durch die Oberstufe, damit sie sich auf dem Weg zum FHR 12 und/oder dem Abi nicht im „Dschungel der Laufbahnbedingungen“ verlieren und so den bestmöglichen Abschluss erreichen.