5. Arbeitspläne

5. Arbeitspläne

Inhalt:

5.1 Stoffverteilungspläne
5.2.Arbeitsschwerpunkte für ein Schuljahr
5.3.Fortbildungen


5.1.Stoffverteilungspläne

Für jedes Unterrichtsfach gibt es in der Schule einen Stoffverteilungsplan. Darin sind die Unterrichtsthemen mit ihren Schwerpunkten für jede Klasse/für jeden Jahrgang beschrieben.
Die Stoffverteilungspläne werden auf der 1. Fachkonferenz eines jeden Schuljahres unter Mitwirkung von Eltern- und Schülervertreter/innen auf ihren Fortbestand
oder mögliche Modifizierungen überprüft. Die Pläne sind jederzeit in der Schule einsehbar.

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5.2.Arbeitsschwerpunkte für ein Schuljahr

Auf der 1. Lehrerkonferenz eines Schuljahres werden besondere Arbeitsschwerpunkte für das neue Schuljahr beraten und verabschiedet. Das Kollegium entscheidet, welche Themen im neuen Schuljahr einen erhöhtem Arbeits- und Fortbildungsaufwand erfordern. Diese Vorschläge werden dann in der  1. Schulkonferenz des Schuljahres vorgestellt, beraten und verabschiedet.

Im Folgenden ist der Beschluss der Schulkonferenz für das Schuljahr 2015-16 abgebildet:
In der 1.Lehrerkonferenz des Schuljahres 2015/16 sind für das Schuljahr 2015/16 folgende Arbeitsschwerpunkte festgelegt und in der Schulkonferenz bestätigt worden:

  • Ausarbeitung des Medienkonzepts/Einführung des Medienpasses für alle Schüler/innen
  • Implementation der Kernlehrpläne für die Qualifikationsphase in der S II
  • Entwicklung und Erprobung von Materialien zum sprachsensiblen Unterricht in den Jgst. 7 – 9 in den Fächern Deutsch, Geschichte, Mathematik und Naturwissenschaften mit der Perspektive der Umsetzung in allen Jahrgangsstufen 5 – 13.
  • Ordnungsrahmen der Schule – Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung von Ordnungsverstößen (insb. massiver Unterrichtsstörungen und Verspätungen). Umsetzung des Konzepts eines „Auszeitraumes“ mit deutlicher Präsenz und Beratungsangeboten der Schulleitung.
  • Inklusion

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5.3.Fortbildungen

Fortbildungskonzept der Theodor-König-Gesamtschule für das Schuljahr 2015-16

1. Die Bezirksregierung stellt der Theodor-König-Gesamtschule einen jährlichen Fortbildungsetat zur Verfügung, der zweckgebunden ist.
Für ganztägige Veranstaltungen gilt dabei folgende Erlasslage:

  • 1 Schultag kann pro Schuljahr für schulinterne FB (SchILF) genutzt werden
  • 1 weiterer Schultag kann in Zusammenhang mit einem unterrichtsfreien Tag für schulinterne FB genutzt werden.

2. Für eine gewinnbringende Arbeit an der Theodor-König-Gesamtschule wurde folgende Prioritätenliste für Fortbildungen festgelegt:

  • schulinterne Maßnahmen für das Kollegium oder Teilkollegium ( gezahlt werden Referentenhonorare inklusive Fahrtkosten/ FB-Materialien)
  • schulexterne Maßnahmen für einzelne Kolleg/innen; das Ergebnis kommt dem Großteil des Kollegiums zugute.
  • schulexterne Maßnahmen für einzelne Kolleg/innen, wobei die Maßnahme primär der Entwicklung der eigenen Lehrerpersönlichkeit zugute kommt.

3. Aus dem Schulprogramm ergeben sich einige wiederkehrende Fortbildungsbereiche, die sowohl bei Kollegiumsfortbildungen, als auch bei Angeboten für einzelne Kolleginnen und Kollegen langfristig zu berücksichtigen sind. Hier sind zu nennen insbesondere:

  • Erste Hilfe Ausbildung
  • Rettungsfähigkeit
  • Lions Quest

4. Darüber hinaus ergibt sich ein Fortbildungsbedarf aus unterschiedlichen Bereichen des aktuellen Schulalltages:

  • Individuelle Förderung (eingeschlossen in diesen Bereich sind LRS, DaZ, Diskalkulie)
  • Sprachsensibler Unterricht in allen Fächern
  • Neue Medien
  • Fächerübergreifende Themen: Interkulturelle Bildung, Cybermobbing, Sexualisierte Gewalt

Für das Schuljahr 2015/16 wurden folgende Arbeitsschwerpunkte festgelegt, die besondere Fortbildungsmaßnahmen erfordern:

  • Verstärkung und Ausbau der Individuellen Förderung u.a. durch ein Sprachförderkonzept in den Jahrgängen 5+6
    • Erarbeitung von Materialien zu den Themen: DaZ, LRS und Rechtschreibung, Grammatik, Zuhören und Verstehen, Schreibwerkstatt,
    • Einsatz einer geeigneten Diagnostik,
    • Evaluation des eingeführten Konzeptes
  • Entwicklung eines Konzeptes des Gemeinsamen Lernens zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen FörderschullehrerInnen und GesamtschullehrerInnen
    • Erstellen von Förderplänen, Diagnostik,
    • Absprachen möglicher didaktischer Modelle
    • Verankerung von Beratung und Besprechung
    • Absprachen zu schulinternen Curricula und Beurteilungskonzepte
  • Erarbeitung eines Medienkonzeptes
    • Entwicklung eines Medienpasses für alle Jahrgänge,
    • Implementation der Kompetenzen in die internen Stoffverteilungspläne,
    • Evaluation des Konzeptes am Ende des Schuljahres
  • Implementation der Kernlehrpläne der Q 1+2
    • Ausarbeitung von Unterrichtsvorhaben,
    • Überprüfung der Leistungsbeurteilung,
    • Evaluation am Ende des Schuljahres

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