9. Kooperationen

9. Kooperationen

Inhalt:

9.1. Mitwirkung in der Schule
9.2. Zusammenarbeit mit anderen Schulen
9.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern


9.1. Mitwirkung in der Schule

(Quelle: Bildungsprotal des Landes NRW)
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Informationsbroschüre für Eltern
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Einfach mitwirken“.

Mitwirkung im Schulgesetz
Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. (Die Paragraphen 62 – 64 klären über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, die Paragraphen 65 – 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule  und die Paragraphen 76 – 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.)

Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. Das Schulministerium veröffentlicht in jedem Schuljahr einen aktualisierten Wahlkalender, der die relevanten Termine noch einmal übersichtlich darstellt und kurze Hinweise zum Wahlverfahren sowie zum Stimmrecht gibt.

Berichte
“Eltern führen die Regie” – Aus der Praxis über Elternmitwirkung in der Klassen- und Schulpflegschaft. Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrern” – Über die wichtigen Aufgaben der Elternvertreter

Elternverbände
Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten. Eine Übersicht über die Elternverbände in NRW finden Sie hier.

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9.2. Zusammenarbeit mit anderen Schulen

Eine Form der Kooperation besteht in der langjährigen Zusammenarbeit mit den Grundschulen Duisburg-Laar, Beeck, Beeckerwerth, Bruckhausen, Meiderich, Hamborn. Diese Kooperation findet ebenfalls ihren Niederschlag im Bereich der gemeinsamen Arbeit im Arbeitskreis „Sprache / Förderung“ an der Gesamtschule Meiderich sowie durch die Tätigkeit im Arbeitskreis „Sprache / Förderung von Migranten“ zusammen mit LehrerInnen der Grundschulen aus Hamborn und Marxloh.
Zusammenarbeit geschieht auch mit der ortsansässigen Förderschule Bruckhauser Straße, der Gustav-Stresemann-Realschule sowie im Rahmen der Sekundarstufe II mit der Leibnitz Gesamtschule, der Emschertal-Gesamtschule sowie mit dem Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium. (u.a.) Für den Bereich der Kooperation in der Sekundarstufe II sind auch die gemeinsamen Ebenen mit der Sophie-Scholl-Kollegschule, der Gertrud-Bäumer-Kollegschule sowie der Austausch mit dem Willy-Brandt-Kolleg in Duisburg-Rheinhausen zu nennen.  Darüber hinaus kooperiert die Theodor-König-Gesamtschule zwecks Erhöhung des Kursangebotes in der Sekundarstufe II mit der Leibnitz-Gesamtschule, der Emschertal Gesamtschule und dem Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium.

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9.3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

In allen Jahrgängen der Schule finden sich – mit unterschiedlicher Akzentuierung und Gewichtung – Kooperationsformen mit außerschulischen Partnern.

Hierzu folgende Übersicht:

Verkehrserziehung: Projekte in Zusammenarbeit mit der Polizei
Sehtest: Projekt in Verbindung mit der Optiker-Innung
Gesunde Ernährung: … gemeinsam mit den Krankenversicherungen
Schulsanitätsdienst: … mit den Johannitern
Drogen-/Gewaltprävention: … mit der Polizei Duisburg
Betriebserkundung und Praktika: … mit ortsansässigen Firmen in Duisburg und Umgebung
Kompetenzcheck und das Projekt „ Abschluss und Beruf“: … mit „Der Verein für evangelische Jugendsozialarbeit“
Förderung von Sprache: … mit der RAA (Regionale Arbeitsstelle für Ausländer)  Schulprobleme im engeren und weiteren Sinne: … mit dem Jugendamt, dem Schulpsychologischen Dienst, der AWO
Mädchen-Weiterbildung: … mit dem Mädchenzentrum „Mabilda“  Berufswahlvorbereitung (BIZ): … mit der Berufsagentur für Arbeit  Lese-/Sprachkompetenz: … mit der Hauptstelle der Stadtbücherei und ihrer Filiale in Beeck sowie mit der Universitätsbibliothek
Kunsterziehung: … mit dem Wilhelm-Lehmbruck-Museum  Geschichte und Erdkunde: … mit dem Stadthistorischen Museum, dem Stadtarchiv, dem Museum der Binnenschifffahrt
Seminararbeit in der Sek. II: … mit der Friedrich-Ebert-Stiftung  Wirtschaftslehre/Berufswahl-und Studienvorbereitung: …. mit AOK, BEK, Volksbank, IHK , BZH (Bildungszentrum des Handwerks), Werkkiste, Diakoniewerk, Universität Duisburg/Essen

Duisburg, 11.5.2016      Dirk Winkelmann                  – Schulleiter-

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